Montag, 23. März 2020

Staat fährt öffentliche Leben fast vollständig herunter –     
Freiwillige Feuerwehren weiterhin einsatzbereit

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Für sie gilt die Ausgangsbeschränkung nur, solange es zu keinem Notfall kommt. Foto: smü

 

Kirchehrenbach    Das hat es noch nicht gegeben: Seit Mitte März steht das öffentliche Leben in Bayern, in ganz Deutschland (fast) still. Die rasante Ausbreitung des Corona-Virus – als eine Pandemie (*) eingestuft – hat die Bayerische Staatsregierung zu harten Maßnahmen veranlasst. Andere Bundesländer haben zum Teil nachgezogen. Eine neue Erfahrung für die Gesellschaft war die Feststellung des landesweiten Katastrophenfalls (16. März) und ist die seit 21. März, 0:00 Uhr geltende vorübergehende Ausgangsbeschränkung in Bayern. Nur triftige Gründe erlauben ein Verlassen der eigenen Wohnung, beispielsweise der Weg zur Arbeit oder Einkaufen für den täglichen Bedarf. Oberstes Gebot aller Maßnahmen: Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Durch das Verhindern sozialer Kontakte soll die rasante Übertragung des Virus verlangsamt werden.

Alle nicht dem täglichen Bedarf bzw. der Grundversorgung zuzuordnenden Geschäfte sind geschlossen, ebenso wie Freizeit- und Kultureinrichtungen. Dutzende Veranstaltungen aller Art wurden abgesagt und – dort wo möglich – das Arbeiten von Daheim („Homeoffice“) angeordnet. Das öffentliche Leben steht ein Stück weit still. Wichtig für alle: Die Vorgaben der Ausgangsbeschränkung beachten – auch wenn es ungewöhnlich und unangenehm ist.

Und in der Feuerwehr Kirchehrenbach?

Bereits wenige Tage vor den ersten Allgemeinverfügungen des Freistaats ist die gemeinsame Übung mit der FF Weilersbach (12. März) abgesagt und verschoben worden. Parallel hatte die Kreisbrandinspektion eine große angelegte Übung des Hilfeleistungskontingents des Landkreises – mit Kirchehrenbacher Beteiligung – sowie eine Fortbildungsveranstaltung abgesagt.

Dem folgten dann intern die Absage der nächsten Termine von Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie die geplante (unangekündigte) Einsatzübung in der Kalenderwoche 12, der „Frühjahrs-Putztreff“ (23. März) sowie der Beginn für die Leistungsprüfungs-Vorbereitung. Parallel informierte das Kommando die Feuerwehrdienstleistenden mit Verhaltenshinweisen und Vorgaben für Einsätze.

Um eine Ansteckung bzw. eine mögliche Quarantäne (und damit Einschränkungen in der Aufrechterhaltung der Gefahrenabwehr) zu vermeiden, sehen sich die Einsatzkräfte bis auf Weiteres nur, wenn sie per Piepser alarmiert werden. Und selbst dann müssen, soweit möglich, strengere Maßstäbe als sonst angesetzt werden. 
Ein bisschen am Ball bleiben ist trotzdem nötig. Deshalb gab und gibt es verschiedene online-Auffrischungen für die Ehrenamtlichen per E-Mail, beispielsweise Schulungsunterlagen zur Vegetationsbrandbekämpfung oder Taktiktrainings für die Führungskräfte.

Durch die Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls („K-Fall“) ist am Landratsamt Forchheim die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) zusammengetreten. Kreisbrandrat Oliver Flake ist zum Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz – dem taktisch-operativen Gesamtverantwortlichen im K-Fall – bestellt worden. Inwieweit es zu tatsächlichen Unterstützungen bzw. Anforderungen der Feuerwehren kommt, entscheiden FüGK und ÖEL aufgrund der aktuellen Lage.

Auf ihrer Internetseite hat die Feuerwehr Kirchehrenbach einige grundlegende Informationen zusammengestellt, auch die Erreichbarkeit von Lieferdiensten für ältere bzw. vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde. Mit dem einen oder anderen Hinweis bzw. Aktion informieren die Kirchehrenbacher Brandbekämpfer darüber hinaus in ihren sozialen Medien-Auftritten (facebook + instagram).

 

* Pandemie: Als Pandemie wird eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit beim Menschen bezeichnet, im engeren Sinn die Ausbreitung einer Infektionskrankheit. Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt (Quelle: wikipedia.de)